Globalisierungsgegner endlich mit Einsicht

Ich habe ja schon oft diese Gegenevents zu Großevents wie G8 kritisiert. Es freut mich nun folgendes in telepolis zu lesen:

Unter den Klimaaktivisten wird verstärkt die Frage diskutiert, ob die Bewegung nicht mehr an der Basis arbeiten sollte, als in regelmäßigen Kraftakten Großevents kritisch zu begleiten, zu be- oder verhindern. Die globalisierungskritische Bewegung hat die Frage schon längst praktisch entschieden. Die verschiedenen Gipfel werden zunehmend ignoriert. Dazu hat neben der staatlichen Repression auch die Erkenntnis beigetragen, dass man nicht so einen Aufwand zur Mobilisierung zu Gipfelevents betreiben muss, die real gar keinen großen Einfluss haben.

Vielfältige Reaktionen weltweit zu FAU-Verbot

In vielen Städten nutzten Syndikalistinnen und Sympathisantinnen um gegen das einmalige Verbot der FAU zu protestieren. Hier eine Zusammenfassung. Es ist gut, wenn Syndikalisten in Bewegung bleiben.

Ich habe auch noch ein älteres Demo-Video aus Berlin gefunden:

Babylon Mitte beantragt Ordnungsgeld oder Haftstrafen gegen FAU Berlin

Die Geschäftsführung des halbkommunalen Kinos Babylon Mitte beantragte am 12. Januar beim Landgericht Berlin “ein empfindliches Ordnungsgeld in angemessener Höhe [oder] Ordnungshaft, zu vollstrecken an den “Sekretären” der FAU Berlin. Der FAU Berlin wurden bereits im letzten Jahr zunächst Arbeitskampfmaßnahmen gerichtlich untersagt und schließlich das Recht abgesprochen, sich als “Gewerkschaft” oder “Basisgewerkschaft” zu bezeichnen. Nach Ansicht der Klägerin habe die FAU Berlin gegen diese Unterlassung verstoßen. Es drohen ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro oder ersatzweise Haft bis zu sechs Monaten.
Dazu Lars Röhm, Sekretär der FAU Berlin:

“De facto handelt es sich unseres Erachtens um ein Gewerkschaftsverbot, das gegen das Grundrecht auf Koalitionsfreiheit und internationale Konventionen, etwa der ILO, verstößt. Die akute Bedrohung einer Arbeitnehmerorganisation mit Haftstrafen verleiht dem nun auch eine menschenrechtlich bedenkliche Dimension. Einmal mehr verdeutlicht der Antrag der Geschäftsführung deren arbeitnehmerfeindliche Gesinnung.”

Dass Menschen wegen ihrer Arbeit in einer Arbeitnehmervereinigung akut von Haft bedroht sind, dürfte wohl einmalig in der Geschichte der BRD sein. Es verdeutlicht, welche Dimension der Konflikt im Babylon Mitte angenommen hat und welch bedrohliche Urteile die Berliner Gerichte bereits gegen die FAU Berlin verhängt haben. Über die momentane deutsche Rechtsprechung besteht keine Illusionen. Das faktische Gewerkschaftsverbot trägt eindeutig politischen Charakter und ist eine Farce sondergleichen, wenn der FAU Berlin einfach in vager Weise das Wort “Gewerkschaft” tabuisiert wird und sich jederzeit ein Strick daraus drehen lässt.

Dahinter steckt der offensichtliche Versuch, die FAU Berlin mundtot zu machen und organisatorisch kleinzukriegen. Das wird nicht gelingen. Die FAU hat einen langen Atem und kann auf umfassende Solidarität bauen. Unabhängig davon, wie haltbar dieser Antrag ist, wenn es die Absicht der Geschäftsleitung ist, endlich Ruhe zu bekommen, dann geht dieser Schuss nach hinten los. Mit jedem repressiven Schritt zieht sie sich größeren Unmut zu und lässt die Lage weiter eskalieren.

Dies dürfte sicher auch der für diese Situation mitverantwortlichen Linkspartei und ver.di nicht entgehen. Auch sie werden in Anbetracht des Grossmanschens Harakiri zunehmend unter Druck geraten, sich zur Babylon-Politik und den Urteilen zu positionieren. Die Anerkennung der FAU Berlin und die Wahrung der Belegschaftsinteressen sind der einzige Weg zur Deeskalation.

Weitere Informationen:

Infoseite zum Gewerkschaftsverbot: www.fau.org/verbot
Blog der Beschäftigen im Kino Babylon Mitte: prekba.blogsport.de

Text der Presseerklärung FAU Berlin

23.1. Soliparty wegen FAU-Verbot in Berlin

Soliparty wegen dem FAU-Verbot!

FAU-Verbot: „An injury to one is an injury to all“

Das strafbewehrte Verbot gegen die FAU Berlin, sich als „Gewerkschaft“ oder „Basisgewerkschaft“ zu bezeichnen, führt auch außerhalb der Grenzen der BRD zu Reaktionen. Die FAU erreichen Mitteilungen über Protestschreiben und erste Protestaktionen zur Unterstützung der FAU Berlin. Die alte syndikalistische und unionistische Devise „An injury to one is an injury to all“ ist weiterhin lebendig!

Proteste in Madrid gegen das FAU-Verbot

Hier einige ausgewählte Aktionen aus den vielen Zuschriften:

  • In Madrid protestierten am 19. Dezember GewerkschafterInnen der spanischen CNT-AIT vor dem Sitz des Goethe-Institutes und der deutschen Botschaft in Madrid gegen die Verbotspolitik der Berliner Justiz. Es gibt dazu einen spanischen Bericht mit weiteren Fotos. In Spanien sind weitere Aktionen vor Einrichtunen geplant, die den deutschen Staat repräsentieren.
  • Aus verschiedenen Ländern erreichten uns Solidaritätserklärungen unserer Schwestergewerkschaften. So z.B. aus Polen, Norwegen, Russland, Frankreich und Portugal. Aber auch GewerkschafterInnen und andere soziale AktivistInnen außerhalb der IAA haben uns ihre Solidarität bekundet. Darunter z.B. regionale Gruppen der Jugendorganisation der schweizer Gewerkschaft UNIA.
  • Rund um den Globus erscheinen derzeit Berichte über die Einstweilige Verfügung gegen die FAU Berlin. So zum Beispiel in den USA im Rahmen von ZMAG, in Kanada und vielen anderen Orten.
  • In Frankreich gab es Reaktionen von eher unerwarteter Seite. Auf der Website des Generalsekretariats des «Parti de Gauche» (Linkspartei) – einer Schwesterpartei von «die LINKE» – beschwerten sich Parteimitglieder darüber, dass die Berliner Linkspartei sie durch ihr Agieren in Sachen Kino Babylon Mitte in eine „unangenehme Situation“ bringen würde.

Artikel basiert auf Meldung der FAU (dort werden die Reaktionen auch aktualisiert!).

Mannichl und kein Ende

Viele wissen, das rechtsradikale Gewalt in Deutschland Alltag sind. Im Mainstream ist das noch lange nicht angekommen. Im Falle Mannichl, dem Polizisten aus Passau hat das Ganze ein wenig mehr Öffentlichkeit bekommen. Aber der ganze Fall ist dubios. Im Stern ist dazu gerade ein Artikel mit ein paar neuen “Fakten” – oder Informationsbrösel.

Auffällig hierbei finde ich auf der zweiten Seite, dass man, obgleich man keinerlei Hinweise auf den Täter hat Zitat:

“Mit jeder Überprüfung ist es unwahrscheinlicher erschienen”, so Walch, “dass der Täter im organisierten rechtsradikalen Spektrum zu finden ist. Unsere sehr intensiven Ermittlungen lassen den Schluss zu, dass keine Organisation dahintersteht. Das ist eine Kernaussage.” Stattdessen gebe es inzwischen die Vermutung, “dass es sich um einen Einzeltäter handelt, der, unzufrieden mit seinem Leben und seiner sozialen Situation, rechtsradikalen Argumenten erlegen ist”.

Erstaunlich. Fest steht ja, dass der Täter spurlos verschwunden ist, sofern es denn einen gab (wovon ich bislang noch ausgehe). Verschwinden verwirrte Einzeltäter so einfach? Vielleicht weil nicht sein kann was nicht sein darf? Um so eine Aussage zu treffen muss man den Täter ja eigentlich schon sehr genau kennen. Und man muss wissen ob er Kontakt zu einer Organisation hatte – ob man ihn ermutigt hat oder wie sonst er auf die Idee mit dem Anschlag gekommen ist. Dürfen wir also annehmen, dass der Staatsanwaltschaft der Täter längst bekannt ist?

Alles nur Vermutungen. Leider sind Fälle wie diese äußerst unergiebig und voller falscher Spuren – auch wenn die Wahrheit noch so interessant wäre.

FAU in Berlin für illegal erklärt worden!

Es ist schon ein besonders zynischer Fall von Manipulation von Gerichten: Die Illegalisierung der FAU in Berlin. Das Landgericht Berlin lässt sich hier vor den Karren von Arbeitgeberinteressen einspannen. Auf die Urteilsbegründung bin ich mal gespannt!

Meine Prognose ist, dass es hier um ein Grundsatzurteil gehen wird und das Ganze vor dem Bundesverfassungsgericht landen wird. Hier geht es um nichts geringeres als die Existenz einer Gewerkschaft, die als eine der wenigen tatsächlich effektiv arbeitet und wirklich auf Seiten der Beschäftigten steht. Da gibt es so einige Scheingewerkschaften, den man spontan eher der Status absprechen möchte.

Ich möchte an dieser Stelle zur Solidarität mit der FAU bundesweit aufrufen! Wir müssen dafür sorgen, dass die FAU hier weiter für unsere Rechte kämpfen kann. Wir können uns nicht von Gerichten die Vertretung wegnehmen lassen. Da ist das ganze Gerede von Tarifautonomie doch nur noch Makulatur! Und nennen wir es beim Namen – im Endeffekt geht es hier darum den Arbeitern abzusprechen sich frei zu organisieren! Hier geht um die wesentlichsten Grundrechte, die hier ein Arbeits- und nun auch ein Landgericht meint mit einem Federstrich streichen zu können. Unglaublich. Dreist. Stopp! Bis hier und nicht weiter!

Die Linkspartei ist mit verantwortlich für diese Entwicklung, die sich in der ganzen Geschichte immer GEGEN die Interessen der Arbeitnehmer gestellt hat!

‘militante gruppe’ und militanter Widerstand

Anlässlich des Urteils gegen drei Angeklagte der militanten gruppe (mg), möchte ich mal ein wenig reflektieren, wie erfolgreich ihr Widerstand war. Zunächst möchte ich mal auf das Selbstporträt der mg eingehen:

Eine revolutionäre Politik bzw. der Klassenkampf von unten wird ohne die Organisierung der militanten und bewaffneten Seite des Widerstandes auf bloße Verlautbarungen reduziert sei.

Das ist also eine Erklärung der Methodik. Kurz gesagt “Propaganda der Tat”. Nichts revolutionär Neues aber lesen wir weiter.

Zu einem komplexen revolutionären Aufbauprozesse gehört unserer Ansicht nach unerlässlich die Stärkungen basisinitiativen auf der einen Seite und die Schaffung von logistischen und organisatorischen Voraussetzungen einer bewaffneten Propaganda in der Form einer Stadtguerilla bzw. Miliz auf der anderen Seite. D.h. wir sehen uns nicht als Zirkel, der sich nur in seinem originären bereich einer militanten Praxis einrichtet, sondern unsere Verantwortungsübernahme zieht sich durch alle Gliederungen der revolutionären Linken.

Also die mg sah sich als verantwortlich dafür DIE revolutionäre Linke zu gliedern. Das ist schon ziemlich anmaßend.

Und was hat die mg getan? Einige Brandanschläge auf Autos und Gebäude. na fein. Aber vielleicht finden wir mehr Antworten in dem Interview in der radikal 2009: In diesem geben Sie auch die Auflösung von sch selbt bekannt.

Ziel kann es nur sein, allmählich die eigenen Kräfte anwachsen zu sehen und durch ein Aktivsein immer mehr Interessierte und Sympathisierende in den unterschiedlichen Feldern, die der organisatorische Rahmen hergibt, einzubinden. Damit kennzeichnen wir die Linie, die wir für uns immer verbalisiert, aber wenig realisiert haben.

Das korreliert mit dem Statement oben zur Propaganda der Tat übersetzt heisst das doch: Wir haben immer drüber geredet, aber nicht so gehandelt?

In unseren Ausführungen zur Militanzfrage schwingt eine große Portion Selbstkritik mit, auch die, dass es uns und anderen GenossInnen nicht möglich war, so viel Einfluss geltend zu machen, dass bspw. dieser Abfackelwettbewerb von „Nobelkarossen“ eingestellt wird.

Es gab also einen gewissen Trend von irgendwelchen Leuten, es der mg gleichzutun(?). Und das war ihnen aber auch nicht recht, weil zu unpolitisch, ausserdem sind sie frustriert, dass keiner auf sie gehört hat, dass es ihnen nicht gleichgetan wird.

Wir bleiben so tendenziell in der Eindimensionalität der Militanz gefangen und kommen nicht in die Breite, die wir brauchen, wenn wir von einer organisierten proletarischen Klassenpolitik reden wollen, Ja, und genau das wollen wir nachdrücklich tun.

Militanz hat seine eigene, negative Dynamik. Aber hat das nicht bereits die RAF an ihrem Ende erkannt? Die Tat rückt so in den Mittelpunkt und dabei die eigentliche Kritik in den Hintergrund. Anschläge sind vielleicht ein gewisser Aufmerksamkeitsmagnet – aber wenn das die Absicht ist, geht es den Aktivisten dann nicht mehr um ihr eigenes Ego oder Macht?

Im weiteren etikettieren sie sich als Blanquisten und somit gehen sie davon aus, das eine soziale Revolution von oben, nämlich durch die Verschwörung einer kleinen, hochkonspirativen Gruppe ohne Massenbasis herbeigeführt werden muss.

Meine Schlussfolgerung bei dem ganzen Geschwafel: Die mg war vielleicht eine handvoll Möchtegern-Revolutionäre, die unbedingt die Fehler der Vergangenheit wiederholen wollten. da wird so viel Theorie umgesetzt und so wenig Erfolge erzielt. Bzw. GAR KEINE Erfolge. Wenn es vielleicht 1918 Sinn gemacht hat, solche ähnlichen Aktionen durchzuführen, so können doch Brandanschläge heute nichts mehr bewirken, ausser für Schlagzeilen zu sorgen und Kosten hier und da zu erhöhen. Die Theoriefestigkeit der Leute ist ja wirklich beeindrucken – der praktische Nutzen dieser ganzen Sache allerdings nicht. Was im Grunde passiert ist, dass sich in der sog. Radikalen Linken viel an Solidaritätsarbeit zum die Angeklagten der mg organisiert hat und die Köpfe und die Brieftaschen belastet hat. Währenddessen war der Kopf nicht frei für andere Ideen.

Es langweilt mich solche Texte zu lesen – und es ärgert mich insbesondere, dass es Leute gibt, die zu solchen Leute aufsehen als Leithammel der revolutionären Linken. Ich mag mich ja täuschen, aber aus meiner Sicht ist der ganze Rummel um die mg übertrieben. Anhand des Falls lässt sich einiges erkennen im Umgang des Staates mit Grundrechten. Ja, ok das wussten wir auch vorher. Aber was ist gewonnen?

Ich denke, wenn die Leute anfangen geschätzig zu werden – und sei die Sprache auch noch so ausgefeilt – oder gerade dann – ist nichts dran an der Sache. Z.B. widerpricht es meiner Auffassung von Revolution, dass eine kleine Avantgarde uns strukturiert und vorangeht. Und so dämlich, wie die sich angestellt haben ist es auch besser so, dass sie es nicht tun.

Und dann wird wieder von Solidarität geredet. Ich sehe keinen Grund dafür als Anarchist mit solchen Leuten solidarisch zu sein, die im Wesentlichen sich gegen den Kern des Anarchismus wenden, nämlich der Selbstbestimmung der Menschen. Die Idee einer politischen Avantgarde kann ich nur als Schreckgespenst begreifen und somit meine politische Solidarität verweigern.

Ich finde es da manchmal erstaunlich wie viel Blindheit da vorausgesetzt wird und mit was für kruden Theorien man sich rumschlagen muss, weil einem sowas als irgendetwas Neues aufgetischt wird, womit man sich beschäftigen müsse.

Arbeitsgericht Berlin greift Gewerkschaftsfreiheit an

Am 7.10. gab das Arbeitsgericht Berlin dem Antrag auf Einstweilige Verfügung gegen den Boykottaufruf der FAU für das Kino Babylon Mitte statt. Grund für dieses Urteil war laut Angaben der Richterin die angeblich fehlende Tariffähigkeit der Basisgewerkschaft Freie ArbeiterInnen-Union (FAU). Hier die Pressemitteilung des Arbeitsgerichtes Berlin:

Das Arbeitsgericht Berlin hat in seiner heutigen mündlichen Verhandlung der „Freie Arbeiterinnen und Arbeiter Union Berlin“ im Wege der einstweiligen Verfügung untersagt, zum Boykott gegen die „Neue Babylon Berlin GmbH“, die das Kino Babylon betreibt, aufzurufen.

Die „Freie Arbeiterinnen und Arbeiter Union Berlin“ will den Abschluss eines Haustarifvertrages erreichen und hat im Zusammenhang damit als Arbeitskampfmaßnahme zum Boykott des Babylon aufgerufen. Das Arbeitsgericht hat diese Maßnahme als rechtsunwirksam angesehen, weil es sich bei der „Freie Arbeiterinnen und Arbeiter Union Berlin“ nicht um eine tariffähige Gewerkschaft handele; sie sei deshalb nicht berechtigt, einen Arbeitskampf zu führen.

Gegen diese Entscheidung ist die Berufung zum Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg möglich.

Az.: 48 Ga 17643/09

Arbeitsgerichte sind dafür bekannt, dass sie zu dem konservativsten zählen, was es so an Gerichten gibt. Die diversen Urteile belegen dies seit Jahrzehnten

Die FAU solle also zu klein sein. Damit war ausdrücklich nicht der Organisierungsgrad im Kino selbst gemeint, wo über ein Drittel der Belegschaft einen FAU-Ausweis besitzt, sondern die betriebsübergreifende Mitgliederzahl.

Tariffähigkeit. Die Wikipedia definiert:

Um tariffähig zu sein, muss sich eine Koalition als satzungsgemäße Aufgabe die Wahrnehmung der Interessen ihrer Mitglieder in deren Eigenschaft als Arbeitnehmer oder Arbeitgeber gesetzt haben und willens sein, Tarifverträge abzuschließen. Sie muss frei gebildet, gegnerfrei, unabhängig und auf überbetrieblicher Grundlage organisiert sein und das geltende Tarifrecht als verbindlich anerkennen. Ferner muss sie über eine leistungsfähige Organisation verfügen einen wirksamen Druck und Gegendruck auszuüben vermögen, so dass sich ihr sozialer Gegenspieler veranlasst sieht, auf Verhandlungen über den Abschluss einer tariflichen Regelung der Arbeitsbedingungen einzugehen und zum Abschluss eines Tarifvertrages zu kommen. Dies erfordert nicht zwingend auch die Streikbereitschaft der Koalition.

Für die FAU sollte das unzweifelhaft gelten. Aber wie siehts da mit den anderen Gewerkschaft aus? Ist ver.di überhaupt nicht streikbereit? Es ist schon lustig, dass die Tariffähigkeit ausgerechnet einer der wenigen Gewerkschaften abgesprochen werden soll, die überhaupt noch zu Arbeitskämpfen bereit ist – während große Massengewerkschaften, die oft die Arbeitsnehmerinteressen gar nicht mehr wahrnehmen – eben gerade wie im Beispiel dem Kino Babylon – nicht angezweifelt werden?

Nun kämpft die FAU also nicht nur gegen den Kinobesitzer, die Linkspartei und den Einfluss von ver.di, sondern auch noch gegen das Arbeitsgericht.

Wie soll eine Gewerkschaft tarifmächtig werden, wenn ihr von Anfang an die Arbeitskampfmittel für einen Tarifvertrag verboten werden?“, fragt sich Lars Röhm, Sekretär der FAU Berlin. “Das ist absurd. Die Feststellung der Tariffähigkeit dient eigentlich dazu, dass den Arbeitgebern kampffähige Gewerkschaften gegenüberstehen und Lohnstandards nicht von Phantomgewerkschaften untergraben werden. Hier wird dieses Prinzip auf den Kopf gestellt, wurde ein Arbeitskampf doch von außen durch ver.di unterlaufen.”

Die FAU-Betriebsgruppe im Babylon Mitte hält den bisherigen Arbeitskampf dennoch für einen Erfolg, denn es gilt als sicher, dass die Geschäftsführung einen Tarifvertrag unterzeichnet. Sie wird darüber mit der Gewerkschaft ver.di verhandeln, die zwar im Betrieb kaum verankert ist, aber gemeinhin als tariffähig gilt. Ver.di wurde der Babylon-Geschäftsführung als Verhandlungspartner von der Linkspartei vermittelt, nachdem der Druck auf das Babylon und die Politik zu stark angewachsen war. “Dass es zu dieser Vertragsunterzeichnung kommen wird, ist einzig und allein der FAU zu verdanken, die seit Monaten mit uns gemeinsam kämpft. Wir finden es skandalös, dass uns die Freiheit genommen wird, über welche Gewerkschaft wir Kollektivverträge für uns erwirken“, empört sich Andreas Heinze, Filmvorführer im Babylon und Betriebsrat.

Die FAU-Betriebsgruppe kündigte indessen an, die Verhandlungen genau zu beobachten und möglichst viel Einfluss auf ver.di geltend zu machen, deren Intervention sie äußerst kritisch beurteilt. Die FAU Berlin selbst prüft derzeit die Möglichkeiten einer Revision des Urteils, um das Grundrecht auf Gewerkschaftsfreiheit zu verteidigen. “Dieses Urteil verstößt gegen die verfassungsmäßige Koalitionsfreiheit und internationale Standards. In anderen Ländern sind kämpferische Basisgewerkschaften selbstverständlich, hier muss ihre Anerkennung noch mühsam erkämpft werden“, so Röhm. In Frage stellen wird die FAU dabei auch, dass eine hohe ver.di-Funktionärin als Schöffenrichterin in einem Prozess fungierte, der einen Arbeitskampf mit ver.di-Verwicklung und die Tariffähigkeit einer anderen Gewerkschaft zum Gegenstand hatte.

Sicher ist diese Entwicklung unerquicklich, aber sie bietet auch die Chance einige Rechte zu erstreiten, die eigentlich selbstverständlich sein sollten. Es scheint naheliegend,  dass hier eine Allianz konservativer Kräfte aus Wirtschaft, Politik, Gewerkschaften und Justiz eine kleine, progressive Gewerkschaft behindern und somit Arbeitnehmerrechte beschneiden möchte.

Dieser Artikel basiert auf einer Pressemitteilung der FAU Berlin.

Blog der Beschäftigten des Kino Babylon: http://prekba.blogsport.de
Weitere Artikel zum Arbeitskampf: http://www.fau.org/soli/babylon/

Presseerklärung – 13.10.09 von FAU Berlin & FAU-Betriebsgruppe Babylon Mitte

Arbeitsgericht Berlin greift Gewerkschaftsfreiheit an

Am 7.10. gab das Arbeitsgericht Berlin dem Antrag auf Einstweilige Verfügung gegen den Boykottaufruf der FAU für das Kino Babylon Mitte statt. Grund für dieses Urteil war laut Angaben der Richterin die angeblich fehlende Tariffähigkeit der Basisgewerkschaft Freie ArbeiterInnen-Union (FAU): die Gewerkschaft sei zu klein. Damit war ausdrücklich nicht der Organisierungsgrad im Kino selbst gemeint, wo über ein Drittel der Belegschaft einen FAU-Ausweis besitzt, sondern die betriebsübergreifende Mitgliederzahl.

“Wie soll eine Gewerkschaft tarifmächtig werden, wenn ihr von Anfang an die Arbeitskampfmittel für einen Tarifvertrag verboten werden?”, fragt sich Lars Röhm, Sekretär der FAU Berlin. “Das ist absurd. Die Feststellung der Tariffähigkeit dient eigentlich dazu, dass den Arbeitgebern kampffähige Gewerkschaften gegenüberstehen und Lohnstandards nicht von Phantomgewerkschaften untergraben werden. Hier wird dieses Prinzip auf den Kopf gestellt, wurde ein Arbeitskampf doch von außen durch ver.di unterlaufen.”

Die FAU-Betriebsgruppe im Babylon Mitte hält den bisherigen Arbeitskampf dennoch für einen Erfolg, denn es gilt als sicher, dass die Geschäftsführung einen Tarifvertrag unterzeichnet. Sie wird darüber mit der Gewerkschaft ver.di verhandeln, die zwar im Betrieb kaum verankert ist, aber gemeinhin als tariffähig gilt. Ver.di wurde der Babylon-Geschäftsführung als Verhandlungspartner von der Linkspartei vermittelt, nachdem der Druck auf das Babylon und die Politik zu stark angewachsen war. “Dass es zu dieser Vertragsunterzeichnung kommen wird, ist einzig und allein der FAU zu verdanken, die seit Monaten mit uns gemeinsam kämpft. Wir finden es skandalös, dass uns die Freiheit genommen wird, über welche Gewerkschaft wir Kollektivverträge für uns erwirken”, empört sich Andreas Heinze, Filmvorführer im Babylon und Betriebsrat.

Die FAU-Betriebsgruppe kündigte indessen an, die Verhandlungen genau zu beobachten und möglichst viel Einfluss auf ver.di geltend zu machen, deren Intervention sie äußerst kritisch beurteilt. Die FAU Berlin selbst prüft derzeit die Möglichkeiten einer Revision des Urteils, um das Grundrecht auf Gewerkschaftsfreiheit zu verteidigen. “Dieses Urteil verstößt gegen die verfassungsmäßige Koalitionsfreiheit und internationale Standards. In anderen Ländern sind kämpferische Basisgewerkschaften selbstverständlich, hier muss ihre Anerkennung noch mühsam erkämpft werden”, so Röhm. In Frage stellen wird die FAU dabei auch, dass eine hohe ver.di-Funktionärin als Schöffenrichterin in einem Prozess fungierte, der einen Arbeitskampf mit ver.di-Verwicklung und die Tariffähigkeit einer anderen Gewerkschaft zum Gegenstand hatte.

Weitere Informationen:

Arbeitsgericht Berlin: Pressemitteilung zum Urteil
Blog der Beschäftigten des Kino Babylon: http://prekba.blogsport.de
Weitere Artikel zum Arbeitskampf: http://www.fau.org/soli/babylon/

FAU Berlin löst Boykotaufruf auf!

Ich zitier das einfach mal. Verstehen tue ich das jetzt (noch) nicht:

Liebe UnterstützerInnen,

die FAU ruft ab sofort nicht mehr zum Boykott des Kino Babylon Mitte auf.
Dies hat u.a. auch einen rechtlichen Hintergrund und könnte bei
Zuwiderhandlung juristische Folgen für uns und Euch haben. Deshalb fordern
wir Euch alle umgehend auf, die Verbreitung unserer Aufrufe zum Boykott
gegen das Babylon Mitte zu unterlassen, Materialien mit dem Boykott-Aufruf
nicht weiter zu verbreiten, Internetbanner mit Boykott-Aufrufen von Euren
Seiten zu nehmen und vergleichbares zu unterlassen.

Weitere Informationen folgen.

Eure FAU Berlin

Von FAU Berlin