Das es bereits ein Eklat ist, wenn ein Angeklagter sich nicht erhebt klingt immer schon wie eine Erinnerung an das tiefste Mittelalter. Es setzt vorraus, das jeder Mensch die exakt selbe Vorstellung von Sitten und Gebräuchen hat. Ein Richter, der sich über so etwas aufregt ist bereits befangen.
Man wird sehen, was da an tatsächlichen Beweisen [...]




