Kündigung im Minijob. Welche Rechte hast du?

"Faculty Foot". Illustration for a piece of verse in 1909 Tyee (yearbook of the University of Washington).
„Faculty Foot“. Illustration for a piece of verse in 1909 Tyee (yearbook of the University of Washington).

Schnell ist es passiert, dass in einem Minijob plötzlich die Kündigung eintrudelt. Hier einige kurzen Fakten, um die eigene Situation einzuschätzen.

  • Unterliegt man im Minijob überhaupt einem Kündigungsschutz und gesetztlichen Regeln?
    • Ja. Es gibt auch bei der Arbeit keinen rechtsfreien Raum. Im Grunde sind es grundsätzlich die gleichen Regeln wie in einem sozialversicherten Job. Die Kündigungsschutz hängt grundsätzlich nicht von der Höhe des Lohnes ab.
  • Worin unterscheiden sich dann Minijobs von „normalen“ Jobs?
    • Minijobs sind ein Weg für Unternehmen um Geld bei den Sozialabgaben zu sparen. So gibt es keine Anrechung der Arbeitszeit auf die Rentenpunkte. Der Gesetzgeber hat eine Untergrenze eingezogen, die immer wieder angepasst wurde (2022 bei 450 €) unterhalb derer nur Minijobs erlaubt sind. Die Idee der „Agenda 2010“ war im unteren Lohnsektor mehr Beschäftigung zu provozieren, die dann von der ganze Gesellschaft getragen werden muss, indem diese Löhne subventioniert werden durch den Verzicht auf Rentenzahlungen der Unternehmen.
  • Was gilt bei Kleinbetrieben (unter 10 (Vollzeit-)Mitarbeiter*innen)?
    • Dann gilt nur ein eingeschränkter Kündigungsschutz:
      • Das Unternehmen muss keinen Grund bei der Kündigung angeben.
      • Es gelten aber weiter die Formvorschriften und die Kündigungsfristen!
  • Mein*e Arbeitgeber*in hat mit per Telefon/E-Mail/Messenger oder mündlich gekündigt, ist das ok?
    • Nein. Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen und unterschrieben sein (oder Vergleichbares). Eine Zustellung per Post oder persönliche Übergabe eines Briefes ist aber OK – Hier gleich anzumerken: Taktisch ist es nicht immer klug, sofort der Kündigung zu widersprechen, da wenn eine rechtlich einwandfreie Kündigung zu spät erfolgt, man auch mal ein oder mehrere Monate länger arbeiten kann, bzw. Lohn erhält. Es ist hierbei nur wichtig den Widerspruch (ebenfalls schriftlich) innerhalb der gesetzlichen Fristen einzureichen, damit er wahrgenommen werden kann.

Grundsätzlich sollte man in so einem Kündigungssituation einige Dinge beachten:

  • Nach Möglichkeit keine Zusagen oder Zugeständnisse machen.
  • Wenn ihr die Kündigung nicht anerkennt macht es oft Sinn dennoch seine Arbeitskraft anzubieten. D.h. entweder trotzdem erscheinen oder es deutlich zum Ausdruck bringen
  • Macht euch zu der gesamten Kommunikation Notizen. Also wann hat wer was gesagt? Gibt es Zeugen oder Belege (ggf. auch WhatsApp-Nachrichten)? Eventuell Chatprotokolle speichern/Screenshots, insbesondere wenn Messenger das Löschen ermögichen!
  • Eine Kündigungssituation kann belastend sein. Achtet auch auf euch, wie weit ihr gehen wollt. Vielleicht wollt ihr auch noch ein gutes Arbeitszeugnis haben. Ggf. solltet ihr das vorher verangen, bevor ihr euch auf einen Streit einlässt.
  • Wenn ihr in gegenseitigem Einvernehmen das Arbeitsverhältnis auflöst, besteht die Gefahr, dass ihr eine Sperre beim Arbeitsamt/Jobcenter bekommt.

Am besten alle Fakten der Gesamtsituation werden berücksichtigt. Auch eure persönliche Situation. Sucht euch auch Hilfe, wie zB auch bei uns von der „Anarchistischen Initiative Kiel“ (FAU Kiel im Aufbau). Eine Erstberatung machen wir gerne. Für eine dauerhafte Beratung wäre eine formelle Mitgliedschaft aber gut.